Zuzahlung
Zuzahlung für Physiotherapie
Die Zuzahlung wird bei gesetzlich Versicherten für die Rechnung Ihrer
Krankenkasse entrichtet. Das bedeutet obwohl Physiotherapie,
Medikamente u.s.w. verordnet werden, müssen die Patienten einen Teil
selbst tragen.
Die Höhe der Zuzahlung hängt von der Art und Anzahl der Therapiemaßnahmen
ab. Von Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und
Patienten, die über eine "Befreiung von Zuzahlung" verfügen.

Zuzahlungsübersicht aller gesetzlichen Krankenkassen
Nachfolgend finden Sie eine Zuzahlungsliste für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Verordnung für eine Physiotherapie-Maßnahme mit der Verordnungsmenge 6 Behandlungen:
"Befreiung von der Zuzahlung"
TIP: Sie können Ihre Zuzahlung zurückerstattet bekommen.
Sammeln Sie alle Quittungen der Zuzahlung: Arztbesuche, Medikamente, Krankengymnastik etc. Sollte die Summe der gesammelten Quittungen einen bestimmte Höhe erreichen, die sogenannte Belastungsgrenze, so bekommen Sie den Überschuss von Ihrer Krankenkasse zurückgezahlt und eine „Befreiung von der Zuzahlung“ für die ganze Familie für den Rest des Jahres.
Mehr Information und genau Höhe Ihrer Belastungsgrenze erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Klicken Sie auf diesen Link, um mehr Information zu den allgemeinen Zuzahlungsregeln der gesetzlichen Krankenkassen zu erfahren.